Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich - Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten für die Firma Saris Dachfenster GmbH, Steedener Hauptstr. 3, 65594
Runkel.
2. Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte mit unserem
Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware
seitens des Kunden als vereinbart. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich, auch wenn wir
abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich
ablehnen, nicht widersprechen. Sämtliche Lieferverträge, sonstige Vereinbarungen und
Abweichungen von unseren Bedingungen werden für uns erst bindend, wenn wir ausdrücklich
schriftlich deren Geltung zustimmen.
3. Durch die Nutzung der Website und den Kauf von Produkten (im Folgenden als "Produkte"
bezeichnet) von der Website erklären Sie sich mit den unten aufgeführten Bedingungen
einverstanden (im Folgenden als "Bedingungen" bezeichnet).

II. Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Auf der Onlinepräsenz www.saris-dachfenster.de haben Sie
die Möglichkeit unsere angebotenen Produkte auszuwählen und zu bestellen
2. Nach Bestellung/Auftragserteilung kommt der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung, die auch
maschinell ohne Unterschrift erteilt werden kann, bzw. durch die Lieferung und Auftragsdurchführung
zustande.
3. Angaben zu Sonderleistungen, die vor Auftragserteilung im Rahmen der Auftragsbearbeitung,
insbesondere zu Leistungs-, Verbrauchs- oder Einzeldaten gemacht werden, sind nur verbindlich,
wenn sie mit der Auftragsbestätigung oder anderweitig schriftlich bestätigt werden.

III. Preise
1. Es gelten die Preise, die in der Auftragsbestätigung aufgrund des Auftrages und Auftragserfassung
festgelegt wurden und dort ausdrücklich ausgewiesen sind zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
2. Grundsätzlich besteht für die Angaben ab Angebotserteilung an die Angaben im Angebot und in der
Auftragsbestätigung eine Bindungsfrist von 4 Wochen.
3. Abänderungen der Angebots- oder vereinbarten Preise sind zulässig, wenn aufgrund höherer Gewalt,
unerwarteter Entwicklungen ein außergewöhnlicher und wesentlicher Preisanstieg bei Rohstoffen,
Steuern oder Abgaben erfolgt. Das Unternehmen ist dann zu einer angemessenen Anpassung der
Preise der entstandenen Mehrkosten berechtigt.
4. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und Transport. Die anfallenden Kosten werden
gesondert berechnet. Dem Kunden steht es frei den Transport durch Dritte durchführen zu lassen.

IV. Zahlungsbedingungen

Stand: 22.April 2023

1. Die Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen, Fälligkeiten und/oder Teilzahlungen sowie die Termine
und Fristen ergeben sich aus der an Sie gesendeten Auftragsbestätigung.
2. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Versand. Kann der Versand, versandbereiter Ware aus Gründen,
die in den Risikobereich des Kunden fallen, nicht erfolgen, wird die Rechnung gleichwohl gestellt und
fällig. Die Rechnungen des Unternehmens sind 10 Tage ab Ausstellungsdatum rein netto zahlbar.
3. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB ohne Schadensnachweis
zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Zahlungen
werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld einschließlich der darauf entfallenden
Verzugszinsen verwandt. Die Anrechnung erfolgt zunächst auf die Zinsen.
4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei
der Zurückhaltung von Zahlungen muss die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Die vorbehaltlose Zahlung der Rechnung des Unternehmens gilt im Falle von Werkverträgen als
vorbehaltlose Abnahme der Leistung.

V. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang, Mängelrügen
1. Liefertermin und –fristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Genannte Termine geben nur die
voraussichtliche und nicht eine fest oder kalendermäßig vereinbarte Lieferzeit wieder. In der
Auftragsbestätigung genannte Fristen werden nach bestem Bemühen eingehalten.
2. Lieferfristen beginnen erst nach kaufmännischer und technischer Klärung. Lieferungen setzen jeweils
die rechtzeitige Beantwortung aller Rückfragen, Übersendung aller erforderlichen oder benötigten
Zeichnungen und Unterlagen sowie ggf. erforderliche Genehmigungen voraus. Anderenfalls
verlängern sich Auslieferungsfristen in angemessenem Umfang.
3. Verzögerungen und Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, und uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt
waren, bzw. erst danach eingetreten sind, wie insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, Aufruhr, Krieg oder andere unvorhersehbare Hindernisse, die uns betreffen und von
uns nicht zu vertreten sind, verlängern die Fristen und Termine angemessen. Dies gilt auch, wenn die
Umstände bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten entstehen. Wir sind berechtigt, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem
Kunden wird die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich angezeigt. Verzögert
sich die Leistung wegen der Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde berechtigt, nach
angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Lieferfristen und Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft / Abholung
angezeigt ist, die Gegenstände zum Versand gebracht sind oder Abholung erfolgt ist.
6. Wir sind zur Auslieferung nur verpflichtet, wenn vereinbarte oder rückständige Zahlungen erbracht
sind.
7. Im Fall der rechtzeitig erhobenen Mängelrüge kann der Kunde die Beseitigung des
Mangels/Mangelbeseitigung verlangen. Sind drei Versuche erfolglos durchgeführt worden bzw.
fehlgeschlagen, oder wird die Mangelbeseitigung durch uns verweigert oder ist eine solche
unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
8. Für Beeinträchtigungen des Liefergegenstandes durch natürlichen Verschleiß, Beschädigungen nach
Gefahrübergang oder unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder eines seiner
Erfüllungsgehilfen, wird keine Gewährleistung übernommen.

Stand: 22.April 2023

9. Unsere Haftung erlischt, wenn der Kunde selbst oder Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung
Nacharbeiten und Änderungen an unseren Lieferungen vorgenommen haben und/oder nicht
gelieferte bzw. freigegebene Teile verwendet werden.
10. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter
Umstände - z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Mangel an
Arbeitskräften usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn wir an der
rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem
Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder
unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2
Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit
oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so können hieraus keine Schadensersatzansprüche
gegen uns hergeleitet werden. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir
den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
11. Die Gefahr geht mit Verladebeginn im Werk auf den Kunden über, auch wenn Teillieferungen erfolgen
oder wir noch Montageleistungen schulden. Sofern das angefahrene Material nicht nur ebenerdig
abgesetzt, sondern auf Wunsch des Kunden anderweitig an bzw. auf das Objekt verbracht werden
soll, übernehmen wir keine Haftung für eventuell daraus entstehende Schäden.
12. Soweit wir aufgrund der Vorschriften aus dem Verpackungsgesetz zur Rücknahme von
Verpackungsmaterial (insbesondere Transportverpackung) verpflichtet sind, hat der Kunde das
entsprechende Material entweder auf seine Kosten und Gefahr an uns zurückzuliefern oder die
Kosten einer erforderlichen Entsorgung zu tragen.
13. Bei Selbstabholung werden eventuell angebotene oder bestätigte Versandkosten nicht erhoben. Die
Ware ist bei Abholung verpackt. Bei der Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag
fahrender Transporteure, geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Kaufsache auf
den Kunden über, wenn die Ware das Auslieferungslager oder die Abholstation verlässt, bzw. auf der
Laderampe übergeben wurde. Bei Fahrzeugen und/oder Anhängern, die nicht von der Saris
Dachfenster GmbH oder einem beauftragten Transporteur gestellt werden, wird eine Haftung
bezüglich der Ladungssicherung und der Einhaltung aller gesetzlicher Bestimmungen, bezüglich des
Transportes, durch die Saris Dachfenster GmbH ausgeschlossen.

VI. Auftragsstornierungen und Rücklieferung
1. Auftragsstornierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, da die Produkte in der Regel auf
Kundenwunsch gesondert gefertigt und konfektioniert wurden.
2. Bei kulanterweise akzeptierten Auftragsstornierungen verlangen wir als Arbeitsaufwand und
Verwaltungskosten mindestens 15 % des Nettowarenwertes der Angebotssumme.
3. Rücksendungen von Waren werden auf Kosten und Gefahr des Kunden nur nach vorheriger
Vereinbarung angenommen. Für den Fall, dass die zurückgesandte Ware Schäden aufweist, sind wir
berechtigt, den gem. Ziffer 2 anteiligen Rückvergütungsbetrag nochmals um einen den jeweiligen
Schäden entsprechenden Betrag zu kürzen.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die durch uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus unserer
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in unserem Allein- und Miteigentum.
2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und/oder Verarbeitung im normalen Geschäftsgang berechtigt,
soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren
ist dem Kunden nicht gestattet.

Stand: 22.April 2023


3. Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des
mit uns vereinbarten Preises sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Mit einer
Weiterveräußerung sind wir nur einverstanden, wenn aufgrund der vorstehenden
Abtretungserklärung ein wirksamer Forderungsübergang stattfinden kann. Wird die Vorbehaltsware
zusammen mit anderen Waren, gleichgültig ob ohne oder vor Bestellung, Vermischung u.a.
weiterveräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware,
die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
4. Bis zu einem Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der im Voraus abgetretenen Forderungen auf
Rechnung des Unternehmens im eigenen Namen ermächtigt. Diese Ermächtigung erlischt ohne
ausdrückliche Erklärung, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt
oder in Vermögensverfall gerät, Insolvenzantrag gestellt wird oder eingezogene Beträge nicht an uns
abgeführt werden oder abgeführt werden können. Abschlagszahlungen sind zunächst auf den
ältesten und nicht abgetretenen Teil einer Forderung anzurechnen.
5. Bei vertragswidrigen Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach
angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Sache heraus zu verlangen.

VIII. Haftung / Schadensersatz
1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen sind grundsätzlich sofern sich nachstehend nichts anderes ergibt, ausgeschlossen.
2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt. Das gleiche gilt, wenn die Schadensursache auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zurückzuführen ist oder ein Anspruch auf Schadensersatz nach dem
Produkthaftungsgesetz besteht.

IX. Datenschutz
1. Die Saris Dachfenster GmbH verpflichtet sich, die Daten ihrer Kunden (z.B. Name, Adresse,
Zahlungsweise) ausschließlich zur Abwicklung der eingegangenen Kaufverträge bzw. zum Zwecke
der Kundeninformation zu verwenden sowie elektronisch zu speichern. Eine Weitergabe der
Kundendaten an Dritte (z.B. Paketdienste oder Kreditinstitute) findet ausschließlich zum Zweck der
Vertragserfüllung statt. Sobald der oben genannte Zweck zur Datenspeicherung weggefallen ist,
haben Sie das Recht, die zu Ihrer Person gespeicherten Daten jederzeit abzurufen, ändern oder
löschen zu lassen. Der Kunde stimmt der Speicherung und Weitergabe seiner personenbezogenen
Daten im oben beschriebenen Rahmen zu.

X. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Rechtswahl
1. Erfüllungsort ist Limburg an der Lahn.
2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Limburg an der Lahn oder nach unserer Wahl der
allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
3. Hat der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland, so gelten auch in diesem Falle
deutsches Recht und deutscher Gerichtsstand (Limburg an der Lahn). Das UN-Kaufrecht ist
ausgeschlossen.

XI. Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

Stand: 22.April 2023


1. Sollte eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil der Klausel unwirksam sein
oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag bestehen, soweit nicht der
wesentliche Inhalt des Vertrages hierdurch undurchführbar wird. Ist ein Teil einer Klausel nicht
wirksam, bleibt die Klausel im Übrigen bestehen.

Stand: 24.Mai 2023